Notariat
Notarieller Rat und notarielle Vertragsgestaltung wird auf vielen Gebieten benötigt.
So ist bei vielen Rechtshandlungen die Beteiligung eines Notars vorgeschrieben oder erforderlich. Zum Beispiel bei Immobiliengeschäften, im Ehe- und Erbrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht.
Der Notar steht Ihnen dabei als unparteiischer Berater zur Verfügung und trägt dafür Sorge, dass alle Beteiligten über die Bedeutung und Folgen ihrer Erklärungen aufgeklärt werden, so dass diese juristisch eindeutig und damit durchsetzbar formuliert sind. Dadurch wird eine zügige und unkomplizierte Durchführung des Vertrages mit Ihrem Vertragspartner, den zuständigen Gerichten, Behörden und Kreditinstituten ermöglicht.
Eine notarielle Beurkundung kann darüber hinaus auch bei vielen anderen Rechtsgeschäften gewählt werden, auch wenn eine die Beurkundung nicht vorgeschrieben ist. Dabei berät Sie der Notar als neutraler Partner umfassend und klärt Sie über entsprechende Risiken auf. Diese Beratung ist bereits in den Gebühren der Beurkundung enthalten.
Den Notar wählen allein Sie aus. Seine Tätigkeit ist keinesfalls dahingehend begrenzt, dass die betreffende Immobilie oder Ihr Wohnsitz in Einbeck oder Umgebung sein muss oder eine frühere Beurkundung bei einem seiner Amtsvorgänger stattgefunden haben muss. Lediglich die Beurkundung selbst muss am Sitz des Notars erfolgen.