Kosten
Wir klären Sie vor einem tatsächlichen Tätigwerden immer über alle Kostenrisiken auf. Häufig gibt es die Aussicht, dass die Gegenseite oder die Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt. Sollten Sie sich selbst keinen Anwalt leisten können, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, bei Gericht Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe zu beantragen.
In aussichtslosen Fällen, beraten wir Sie auch hier entsprechend, so dass Sie – wie es so schön heißt – nicht noch „gutes Geld dem schlechten hinterher werfen“.
Sprechen Sie uns an, so können wir gemeinsam die für Sie bestmögliche Lösung finden. Ein unnötiges Herauszögen oder eigenes Tätigwerden mit „gegoogeltem Halbwissen“ kommt Sie in den meisten Fällen wesentlich teurer zu stehen.
Einen guten Vorab-Überblick verschafft Ihnen der Flyer der Rechtsanwaltskammer.